Info-Punkt

Mitarbeiterfotos auf der Homepage

Der Arbeitgeber darf Fotos von seinen Mitarbeitern nicht ohne weiteres auf der Firmenwebseite veröffentlichen. Lt. Kunsturhebergesetz darf das Foto des Mitarbeiters nur mit dessen Einwilligung veröffentlicht werden. Als stilles Einverständnis gilt jedoch, wenn der Mitarbeiter wusste, dass das Foto für diesen Zweck gemacht wurde und er keinen Einwand erhob.