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E-Mail Signatur (Gesetzesänderung)

Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit wurden die neuen E-Mail-Pflichten u.a. in das neue Gesetz über elektronische Handelsregister hineingeschrieben. Dem Begriff "Geschäftsbriefe" wurde jeweils der Hinweis "gleichviel welcher Form" angehängt.

Konkret bedeutet das z.B. für eine GmbH, dass in geschäftlichen E-Mails, z.B. Angeboten, Bestellannahmen, zusätzlich zum vollständigen Firmennamen, Rechtsform, Anschrift etc. auch das zuständige Registergericht einschließlich der dortigen Registernummer sowie alle Geschäftsführer benannt werden müssen. Betroffen sind aber alle geschäftlichen Mails, d.h. im Zweifel also alle Mails an externe Empfänger.